bei der Kinderwunschbehandlung zu Lasten der GKV haben wir die gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung zu beachten. Zyklusüberwachung und die alleinige Anwendung von Antiöstrogenen oder Gonadotropinen ohne Insemination oder extrakorporale Befruchtung sind nicht Gegenstand der Richtlinien und deshalb uneingeschränkt durchführbar. Nach derzeitigem Rechtsstand haben innerhalb der GKV nur miteinander Verheiratete Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung. Vor Therapiebeginn erstellen wir einen Behandlungsplan, der den beteiligten Krankenkassen zur Genehmigung vorzulegen ist. In welchem Umfang können Leistungen genehmigt werden, wenn ein Paar die Voraussetzungen erfüllt? - bis zu acht Inseminationen im Spontanzyklus oder nach Gabe eines Antiöstrogens
- bis zu drei Inseminationen nach Stimulation mit Gonadotropinen
- bis zu drei IVF-Behandlungen
oder alternativ - bis zu drei ICSI-Behandlungen
Welche Altersgrenzen sind bei Beginn eines jeden Therapiezyklus zu beachten? - Ehefrau hat das 25. Lebensjahr vollendet, das 40. Lebensjahr aber noch nicht abgeschlossen
und - Ehemann hat das 25. Lebensjahr vollendet, das 50. Lebensjahr aber noch nicht abgeschlossen
Welche Kosten entstehen für das Ehepaar? Seit dem 1. Januar 2004 haben die Paare einen Eigenanteil in Höhe von 50 % der Kosten zu tragen. Den nachfolgenden Angaben liegen Durchschnittswerte zugrunde - Insemination im Spontanzyklus: 100 EUR ggf. zuzüglich Kosten für Medikamente in Höhe von 25 EUR
- Insemination im gonadotropinstimulierten Zyklus: 100 EUR zuzüglich Kosten für Medikamente in Höhe von 300 EUR
- IVF-Therapie: 600 EUR zuzüglich Kosten für Medikamente in Höhe von 800 EUR sowie Kosten für Anästhesieleistungen
- ICSI-Therapie: 800 EUR zuzüglich Kosten für Medikamente in Höhe von 800 EUR sowie Kosten für Anästhesieleistungen
Welche Unterlagen benötigen wir bei Behandlungsbeginn? - Beratungsbestätigung (s. Formularcenter) gemäß Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Überweisung der Ehefrau zur Mit-/Weiterbehandlung für die Kinderwunschtherapie
- Überweisung des Ehemannes zur Mit-/Weiterbehandlung für die Kinderwunschtherapie
|